A
Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA)
Durch Nutzung vermindert sich der Wert eines Wirtschaftsgutes. Ein Wirtschaftsgut unterliegt also der Abnutzung und hat deswegen nur eine vorgegebene Nutzungsdauer. Die Anschaffungskosten eines Gutes werden auf dessen Nutzungsdauer verteilt (= Abschreibung für Abnutzung (AfA) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Dieser Betrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Man unterscheidet die lineare und die degressive Abschreibung (in Abhängigkeit von Gebrauchs- oder Zeitverschleiß).
Abtretung
Auch Zession genannt, bedeutet die Übertragung eines Rechtes oder Anspruches auf einen neuen Gläubiger. In der Baufinanzierung können folgende Abtretungen vorkommen:
- Abtretung von Grundschulden an einen neuen Darlehnsgeber (z.B. bei Umschuldungen)
- Abtretung von Sparguthaben, als Zusatz- oder Ersatzsicherheiten für einen in Anspruch genommenen Kredit.
Allgemeine Darlehensbedingungen
Vorformulierte Vertragsbedingungen einer Bank für Darlehen, die grundsätzlich für alle Darlehnsnehmer gelten.
Anderkonto
Bankkonten, die nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (z.B. Notare) zur vorübergehenden Verwaltung von Fremdgeldern eröffnet werden können. Das Notaranderkonto beispielsweise ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, bevor die als Sicherheit vorgesehene Grundschuld im Grundbuch eingetragen worden ist.
Anfänglich effektiver Jahreszins
Siehe Effektivzins.
Annuität
Jährlicher Betrag (Zins + Tilgung) der vom Schuldner für ein Darlehen an den Gläubiger zu zahlen ist (= Annuitätendarlehen). Die Annuität wird in gleichen Teilbeträgen gezahlt (z.B. monatlich, vierteljährlich etc.). Bei gleich bleibender Jahresleistung sinkt durch den Tilgungsanteil der Zinsbetrag und der Tilgungsanteil steigt.
Annuitätendarlehen
Auch Tilgungsdarlehen genannt. Ein Darlehen mit gleich bleibender monatlicher Rate. Innerhalb der Rate wird der Zinsanteil von Monat zu Monat geringer, während der Tilgungsanteil steigt.
Anpassungstermin
Siehe Konditionenanpassung.
Anschaffungskosten
Auch Gesamtkosten. Die Summe aller anfallenden Kosten. Hierzu zählen neben dem reinen Kaufpreis einer Immobilie auch die anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Maklercourtage) und die Kosten für eventuell erforderlich Renovierungen und Umbaumaßnahmen.
Anschlussfinanzierung
Bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist Ihrer bestehenden Darlehen können Sie sich die neuen Konditionen für die anschließende Fortführung Ihres Darlehens sichern. So genannte Forwarddarlehen.
Auflassung
Ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer vor dem Notar. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
Auflassungsvormerkung
Eintragung in Abteilung II des Grundbuches. Dient der Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruches an einem Grundstück.
Aufteilungsplan
Wird bei Bildung von Wohnungseigentum benötigt (von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum).Der Aufteilungsplan ist zusammen mit der Abgeschossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung dem Grundbuchamt einzureichen.
Aufwendungsdarlehen
Siehe Öffentliche Förderung.
Ausbauhaus
Kauf eines nicht vollständig fertig gestellten Gebäudes, bei dem durch späteren Ausbau in Eigenleistung viel Geld eingespart werden kann. Allerdings sollten die Bauherren dafür über großes handwerkliches Geschick als auch über viel Freizeit verfügen. Achtung in der Gesamtkostenplanung muss der Erwerb des Materials, das für den Ausbau benötigt wird, mit kalkuliert werden, um eine gesicherte Finanzierung zu erhalten.
Außenanlagen
Hierzu gehören z.B.: Zuwegungen, Terrassen, Stellplätze, Einfriedungen, Garten- und Hofanlagen.
Auszahlung
Für die erste Auszahlung aus Ihrem Baudarlehen, sind die im Darlehnsvertrag genannten Auszahlungsvoraussetzungen zu erfüllen. Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe auf ein Notaranderkonto überwiesen, bei einem Neubauvorhaben erfolgt die Auszahlung entsprechend dem Baufortschritt.
Auszahlungskurs
Das Darlehen wird meist zu 100% ausgezahlt. Es gibt aber auch Disagio-Varianten, bei denen ein vorher vereinbarter Darlehnsbetrag nicht zur Auszahlung kommt (Disagio oder Damnum).
Auszahlungsvorausetzungen
Sind im Darlehnsvertrag angegeben und müssen vor erster Auszahlung erfüllt sein.
Aval
Ein Aval ist eine Bürgschaft. Siehe Bürgschaft.
Avalgebühr
Siehe Bürgschaftsgebühr.
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