B
Baudarlehen mit Bausparvertrag
Vor- oder auch Zwischenfinanzierung eines Bausparvertrages bis zur Zuteilung. Während der Zwischenfinanzierung werden für das Darlehen Zinsen gezahlt plus die entsprechende Ansparrate für das Bausparkonto. Mit der zugeteilten Bausparsumme wird das Darlehen wieder abgelöst und anschließend das zinsgünstige Bauspardarlehen getilgt.
Bauantrag
Ist schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Der Vordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt) unterschrieben sein. Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche ist beizufügen. Die Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 anzufertigen.
Baubeschreibung
Genaue Beschreibung der Leistungen einer Baufirma für den Bauvertrag. Hier werden die verwendeten Materialien und angewandte Techniken der einzelnen Gewerke detailliert beschrieben. Ist Bestandteil des Bauantrages. Dient dem Käufer und dem Darlehnsgeber als Beurteilungskriterium des zu erstellenden oder erstellten Gebäudes.
Bauerwartungsland
Grundstücke, für die eine künftige Bebauung geplant ist, deren Nutzung jedoch noch nicht durch einen Bebauungsplan (B-Plan) festgesetzt ist.
Baugenehmigung
Förmliches Verfahren zur Genehmigung einer Baumaßnahme. Mit der Ausführung eines Bauvorhabens darf erst nach vorliegen der Baugenehmigung begonnen werden.
Baugrenze / Baufenster
Im Bebauungsplan festgelegte Fläche innerhalb deren Grenzen Gebäude erstellt werden dürfen.
Bauherr
Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherren typische Risiko trägt. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative
Bauherrenhaftpflichversicherung
Deckt Schäden ab, die Dritte auf dem Baugrundstück erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar ist.
Baujahr
Jahr der Gebäudeerrichtung.
Baukosten
Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Hausanbieter erbracht werden. Hinzu kommen häufig Erschließungs- und Hausanschlusskosten, sowie die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten etc.)
Baulast
Im bei den Bauordnungsämtern geführten Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebau- oder Nutzbarkeit eines Grundstückes. Vor einem Grundstückserwerb sollte das Baulastenverzeichnis eingesehen werden.
Baunebenkosten
Kosten die bei Neubauten neben dem reinen Grundstückskaufpreis und den Baukosten anfallen. Z.B. Architektenhonorar, Kosten für das Baugenehmigungsverfahren, für Statiker und Prüfingenieure, evtl. anfallende Finanzierungskosten, Disagio, Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren, Bauzeitzinsen und Bereitstellungszinsen. Diese Kosten können zwischen 10 und 20% der reinen Baukosten ausmachen.
Bauschein
Der Bauschein ist die erteilte Baugenehmigung.
Bauspardarlehen
Zinsgünstiges Baudarlehen ohne Zinsänderungsrisiko aus einem Bausparvertrag. Nach der Ansparphase folgt die Darlehnsphase. Im Grundbuch nachrangig zu sichern. Die Höhe errechnet sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages steht das Bauspardarlehen zur Verfügung. Der Darlehnszins wird bereits bei Abschluß des Bausparvertrages festgelegt und ist zumeist niedriger als die üblichen Marktzinsen für Baudarlehen.
Bausparsumme
Ist die vereinbarte Vertragssumme eines Bausparvertrages, die bei Zuteilung ausgezahlt werden kann.
Bausparvertrag
Durch den Abschluß eines Bausparvertrages erhält man einen Rechtsanspruch auf ein niedrig verzinstes Bauspardarlehen. Der Bausparvertrag wird bis zur Zuteilung bespart. Das Bauspardarlehen ist anschließend in gleich hohen monatlichen Raten zu tilgen.
Bauträger
Bauträger sind Firmen, die Grundstücke kaufen und bebauen, um die entstandenen Immobilien zum Kauf anzubieten.
Bauwesenversicherung
Leistet Ersatz für während der Bauzeit eingetretene Beschädigungen.
Bebauungsplan
Enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung inkl. Aller wesentlichen Angaben über künftige Gestaltung des Baugebietes. Festlegung von Obergrenzen für bebaubare Fläche und Art der Nutzung der Bebauung (z.B. gewerblich oder zu Wohnzwecken). Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf den Bebauungsplan einzusehen.
Beleihungsgrenze
Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Banken ein Objekt beleihen. Grundlage ist der Sachwert (bei selbstgenutzten Objekten) bzw. der Ertragswert (bei Mietobjekten). Typische Beleihungsgrenzen sind 60%, 80% oder 100% Beleihung. Die Höhe der Gesamtbeleihung ist meist zinsbestimmend.
Beleihungsobjekt
Ist die Immobilie, die finanziert (beliehen) werden soll und als Sicherheit dient.
Beleihungswert
Aufgrund vom Bauherrn/Erwerber zur Verfügung gestellten Beleihungsunterlagen und der Erfahrung über den Verkehrswert von Immobilien errechnen Banken und finanzierende Institute einen Wert, der langfristig , unter Berücksichtigung des Dauerertragwerts, für das Objekt gelten wird. An Ihm bemißt sich die Beleihungsgrenze. Als Faustregel gilt: Je geringer die Eigenmittel sind, um so teurer wird die Finanzierung . Normalerweise gelten 80 % des Beleihungswertes als obere Grenze der Beleihbarkeit.
Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank. Während der Verkehrswert in Abhängigkeit der aktuellen Marktlage stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt. Er ist meistens niedriger als der Verkehrswert und orientiert sich im allgemeinen am Sach- oder Ertragswert, unter Würdigung der langfristigen Marktrisiken und Markteinschätzungen.
Bereitstellungszinsen
Pauschal meist mit 3 % p. a. bemessene Leistung der Bank als Beitrag zu den Kosten, welche der Bank durch Refinanzierung der Darlehensmittel vor Auszahlung entstehen.
Bewirtschaftungskosten
Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Hierzu zählen Abschreibungen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Mietausfallwagnis.
Bodenwert
Wert des Grundstücks ohne aufstehende Gebäude. Der Bodenwert eines Grundstücks ist abhängig von der Größe, der Beschaffenheit, der Lage und der Bebauungsfähigkeit. Wertbeeinflussende Faktoren können z. B. Grunddienstbarkeiten, benachbarte Industrieanlagen, Baubeschränkungen wie auch Verkehrsanbindungen sein. Der Bodenwert kann durch Preisvergleich ermittelt werden. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Katasterämtern erteilen hierzu Auskünfte über die jährlich ermittelten Bodenrichtwerte, wie sie für das jeweilige Gebiet typisch sind.
Bonität / Bonitätsprüfung
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Dabei wird vor Darlehensgewährung neben der materiellen Bonität, also der Einkommens- und Vermögenslage, auch die persönliche Bonität, Zahlungsmoral aufgrund bisherigem Verhalten, geprüft. Häufig werden hierzu entsprechende Schufa-Auskünfte eingeholt. Belastung, monatliche
Briefgrundschuld
Siehe Grundschuld.
Bruttorauminhalt
Bauvolumen (Rauminhalt) eines Gebäudes (Höhe x Fläche). Berechnungsgröße, die für den Bauantrag sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes benötigt wird.
BSV
Abkürzung für Bausparvertrag. Siehe Bausparvertrag.
Bürgschaft
Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (im allgemeinen gegenüber der Bank des Darlehensnehmers), für die Verbindlichkeiten des Dritten mit seinem privaten Vermögen einzustehen. In der Regel verlangt die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der auf den Bürgen zurückgegriffen werden kann, ohne daß die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß.
Bürgschaftsgebühr
Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.
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