|
D
Damnum
Das Damnum bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Üblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, daß der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Damnums bewirkt, daß über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzins gezahlt werden kann. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden. Der Nominalzins des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Damnums niedriger, der Effektivzins liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Damnum. In der Regel können Sie ein Damnum von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbaren.
Darlehensantrag
Hiermit wird ein Darlehen bei einem Kreditinstitut beantragt.
Darlehensbewilligung
Siehe Darlehensvertrag.
Darlehensnominalbetrag
Dieser Kapitalbetrag muß an die Bank zurückgezahlt werden.
Darlehensvertrag
Diesen Vertrag schließen Sie mit Ihrer Bank. Hierin werden die Höhe der Darlehenssumme, die Art und Höhe der Rückzahlungen, Gültigkeitsdauer der Konditionen, Art der Sicherung, Zinssatz und Tilgung, aber auch alle weiteren Konditionen und die Allgemeinen Darlehensbedingungen der Bank festgehalten. Bevor Ihre Bank ein Darlehen genehmigt, wird sie zunächst eine Bonitätsprüfung durchführen. Dazu ermittelt Ihr Finanzierungsberater auch gemeinsam mit Ihnen Ihre monatliche Belastungsgrenze.
Darlehenszusage
Siehe Darlehensvertrag.
Dingliche Sicherheit
Siehe Grundschuld.
Dingliche Zinsen
Zinsen (meist 15 %), die in Abt. III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag eingetragen werden. Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.
Disagio
Siehe Damnum.
|