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Festdarlehen
Werden in einer Summe am Ende der Laufzeit durch Guthaben aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen getilgt. Für das Darlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen. Fälligkeitsdarlehen
Festzinshypothek
Darlehen, bei dem der Darlehensgeber die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.
Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan werden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten den dafür erforderlichen Eigen- und Fremdmitteln gegenübergestellt. Kosten minus Eigenmittel ergeben den Kreditbedarf, der aus Fremdmitteln gedeckt werden muß. Auch die Höhe und Rückzahlung dieses Kredites werden im Finanzierungsplan festgehalten. Der Finanzierungsplan gibt so einen detaillierten Überblick über die gesamten benötigten Finanzierungsmittel und die Höhe der monatlichen Zahlungen.
Flurkarte
Amtliche Katasterkarte, aus der die Lage des Grundstücks, die Flur- und Flurstücksnummer sowie in aller Regel die bereits vorhandene Bebauung ersichtlich ist. Ein Flurkartenauszug ist beim Katasteramt erhältlich.
Forwarddarlehen
Ist ein Darlehen welches Sie beispielsweise 2 bis 3 Jahre vor Ihrer endenden Zinsfestschreibung neu mit einem finanzierenden Institut vereinbaren können. In zinsgünstigen Zeiten kann somit möglicherweise ein günstigerer Zins für die Zukunft realisiert werden als zu dem Zeitpunkt des dann gültigen Zinsangebotes für Ihr auslaufendes/fälliges Darlehens.
Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelnen Eigentumswohnungen schon in der Bauphase verkauft, so muß der Käufer häufig bereits schon vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers sichergestellt ist, daß die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
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