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Herstellungskosten
Unter Herstellungskosten versteht man alle zur Herstellung des Gebäudes notwendigen Kosten, also Baukosten und Baunebenkosten sowie der Kosten für die Außenanlagen, nicht aber die Kosten für den Erwerb des Grundstücks (Anschaffungskosten).
Hypothek
Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück wegen einer bestimmten Forderung, d.h. ihr Bestehen ist an die Forderung gebunden. Ein langfristiges Baudarlehen (Hypothekendarlehen) wurde früher durch eine Hypothek zu Gunsten des Darlehensgebers im Grundbuch abgesichert. In der Praxis ist heute die Hypothek weitgehend durch die einfacher zu handhabende Grundschuld ersetzt worden. Auf die Grundschuld finden alle Vorschriften über die Hypothek Anwendung, soweit sich nicht Abweichendes daraus ergibt, daß die Grundschuld keine Forderung voraussetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Hypothek auch ein langfristiges, im Grundbuch abgesichertes Darlehen verstanden.
Hypothekenbank
Private Banken, die seit über 100 Jahren auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisiert sind. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz). Ihr Markenzeichen ist die Festzinshypothek. Die Mittel zur Kreditvergabe beschaffen sich die Hypothekenbanken u. a. durch den Verkauf von Pfandbriefen. Sie finanzieren sowohl private als auch gewerblich genutzte Objekte (z. B. Büro-, Geschäfts- und Lagerhäuser, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels). Gerade bei gewerblich genutzten Objekten ist eine langfristige Finanzierung mit festen Konditionen in Form von Festzinshypotheken vorteilhaft. So kann der Darlehensnehmer die Finanzierungskosten langfristig in seine Geschäftskalkulation einbinden und muß nicht zusätzliche Finanzierungsrisiken in seinen Geschäftsplänen berücksichtigen.
Hypothekenbankgesetz
Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.
Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, wobei Baufinanzierungsdarlehen heute nicht mehr durch Hypotheken, sondern durch die einfacher zu handhabende Grundschulden ersetzt werden.
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