O
Objekt
Siehe Beleihungsobjekt.
Objektkredit
Siehe Hypothekendarlehen.
Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen. Informieren Sie sich über die aktuellsten Bauförderungen. Es kann sich lohnen! Um nur einige Beispiele zu nennen: Kinderreiche Familien oder Haushalte mit Schwerbehinderten werden von manchen Bundesländern unterstützt. Den Lastenzuschuß kann jeder beantragen. Wenden Sie sich deshalb ggf. auch an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung.
ökologische Baumaßnahme
Bestimmte ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen werden vom Staat gefördert; z. B. der Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung wie auch der Bau eines Niedrigenergiehauses. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort auch noch zusätzliche Unterstützung.
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