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Ratenverzug
Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet.
Rangstelle
Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen gibt die Rangstelle Aufschluß darüber, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.
Realkredit
Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit.
Refinanzierung
Siehe Pfandbrief.
Renovierung
Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes. Instandhaltung.
Restschuld
Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen.
Risiko-Lebensversicherung
Zur Absicherung eines Darlehens wird häufig eine Risiko-Lebensversicherung in Darlehenshöhe empfohlen. Sie wird bei Ableben des Versicherten fällig und bewahrt die Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen.
Rückgewähranspruch
Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muß die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. In diesem Fall kann die Bank Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) verlangen.
Rückzahlung
Siehe Tilgung, Sondertilgung.
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