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Ratenverzug

Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet.

Rangstelle

Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen gibt die Rangstelle Aufschluß darüber, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.

Realkredit

Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit.

Refinanzierung

Siehe Pfandbrief.

Renovierung

Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes. Instandhaltung.

Restschuld

Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen.

Risiko-Lebensversicherung

Zur Absicherung eines Darlehens wird häufig eine Risiko-Lebensversicherung in Darlehenshöhe empfohlen. Sie wird bei Ableben des Versicherten fällig und bewahrt die Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen.

Rückgewähranspruch

Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muß die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. In diesem Fall kann die Bank Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) verlangen.

Rückzahlung

Siehe Tilgung, Sondertilgung.