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Taxe
Siehe Schätzung.
Taxkosten
Siehe Schätzgebühr.
Teilungserklärung
Wohnungseigentum kann durch Teilungserklärung begründet werden. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Hierin wird das Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) gegen das Gemeinschaftseigentum abgegrenzt. Die Größe der Miteigentumsanteile am Grundstück wird festgelegt. Eine Änderung der Teilungserklärung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer.
Teilvalutierungszuschlag
Erhöhter Zins für den zusätzlichen Aufwand, der entsteht, wenn ein Darlehen auf Wunsch des Darlehensnehmers in mehreren Raten - z.B. nach Baufortschritt - ausgezahlt bzw. valutiert wird. Die meisten Banken berechnen heute keine Teilvalutierungszuschläge mehr.
Tilgung
Für die laufende Darlehensrückzahlung wird bei Neubauten in der Regel ein Tilgungssatz von 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart. Damit ist für die gesamte Dauer der Zinsfestschreibung eine gleichbleibende Jahresleistung (Annuität) zu zahlen. Die durch das Abnehmen der Darlehensschuld ersparten Zinsen werden zur Erhöhung des Tilgungsanteils in jeder einzelnen Leistungsrate verwandt (Sondertilgung).
Während der Tilgungsaussetzung zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen, sondern nur die vereinbarten Zinsen an die Bank. Bankvorausdarlehen.
Tilgungsdarlehen
Siehe Annuitätendarlehen.
Tilgungsfreijahre
Unter bestimmten Bedingungen muß der Darlehensnehmer nicht sofort nach Auszahlung mit der Tilgung beginnen. Er zahlt dann in den mit der Hypothekenbank vereinbarten Tilgungsfreijahren lediglich die Zinsen und beginnt mit der Tilgung dann, wenn die ersten schwierigen Jahre überstanden sind.
Tilgungsplan
Aufstellung über den planmäßigen Verlauf eines Darlehens, aus dem die Zins- und Tilgungsbeträge sowie die Restschuld ersichtlich ist.
Treuhandauszahlungen
Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Die wichtigsten Treuhandzahlungen sind Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hierbei zahlt die neue Bank das Darlehen an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage aus, nur gegen Verschaffung der Sicherheit über das Geld zu verfügen.
Treuhandkonto
Siehe Anderkonto.
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