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U
Umbauter Raum
Rauminhalt von Gebäuden. Siehe auch Bruttorauminhalt.
Umschuldung
Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, in der Regel bei einem anderen Kreditinstitut. Umschuldungen erfolgen z.B.
- um kurzfristige Bankkredite (Zwischenfinanzierungen) in ein langfristiges Hypothekendarlehen oder
- ein Gleitzins- in ein Festzinsdarlehen umzuwandeln,
- bei Konditionenanpassung, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des laufenden Darlehens erreicht ist und der Darlehensnehmer mit den neuen Konditionen nicht einverstanden ist und einen anderen Kreditgeber wählt.
Siehe auch Anschlußfinanzierung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist.
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