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Weitere Darlehensbedingungen
Siehe Allgemeine Darlehensbedingungen.
Werbungskosten
Bestimmte Aufwendungen, die aus vermietete oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten.
Wertermittlung
Sie dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) oder des Beleihungswertes. Während der Verkehrswert
stichtagsbezogen ermittelt wird, stehen beim Beleihungswert die dauerhaften Eigenschaften und Ertragswahrscheinlichkeiten des zu beleihenden Objekts über den gesamten Beleihungszeitraum im Mittelpunkt. Der Beleihungswert ist daher niedriger als der Verkehrswert. Schätzung.
Wertgutachten
Siehe Schätzung, Wertermittlung.
Wohnfläche
Für die Nutzung und die Wertermittlung von Wohngebäuden ist die Größe der Wohnfläche wichtig. Zur Wohnfläche (auch Grundfläche genannt) gehören nicht Keller, Waschräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Schuppen und Garagen. Siehe auch Wohnflächenberechnung.
Wohnungseigentum
Ist das Allein- oder Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.
Wohnungseigentumsgesetz
Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz.
Wohnungsgrundbuch
Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.
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