Z
Zession
Siehe Abtretung.
Zinsänderungsrisiko
Siehe Gleitzinsdarlehen.
Zinsanpassung
Siehe Konditionenanpassung, Zinsfestschreibung.
Zinsfestschreibung
Zeitraum, über den im Darlehensvertrag ein fester Zinssatz vereinbart ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Zins, entsprechend der Marktlage neu verhandelt. Bei Neubauten kann der Darlehensnehmer die Zinsen bei 1 % Anfangstilgung auch bis 30 Jahre bzw. für die volle Laufzeit festschreiben lassen. Dies bietet den Vorteil einer sicheren Kalkulation der langfristigen Belastung. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen, ist eine lange Zinsfestschreibung für den Darlehensnehmer interessant. Konditionenanpassung.
Zinssatz
Siehe Effektivzins, Nominalzins.
Zusatzsicherheiten
Sie sind erforderlich, wenn die üblichen Sicherheiten nicht für eine Darlehensgewährung ausreichen. Zu ihnen gehören u.a. Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder Bausparverträgen, die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
Zweck(bestimmungs)erklärung
Siehe Sicherungsvereinbarung.
Zwischenfinanzierung
Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs z. B. bei Ihrer Hausbank bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zugesagte Mittel können, gerade bei Auszahlung gemäß Baufortschritt, nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es zur Begleichung von Handwerkerrechnungen o. ä. notwendig ist. Immer dann kann eine Zwischenfinanzierung erforderlich werden. Bei der Finanzierung über Bausparkassen deckt die Zwischenfinanzierung den Zeitraum bis zur Zuteilungsreife des Bausparvertrages ab.
|