Wohnungsbauprämie:
Ist Ihre Hypothekenfinanzierung mit einem Bausparvertrag als Tilgungsersatz unterlegt, können Sie Wohnungsbauprämie erhalten.
Wohnungsbauprämie bekommt wer:
- Sparbeiträge in einen Bausparvertrag zahlt,
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist,
- Die Einkommensgrenzen einhält (zu versteuerndes Jahreseinkommen:
25.564 € Ledige / 51.129 € Verheiratete) - Max. Höhe der Prämie: 8,8% auf max. 512 € Sparbeiträge = 45,06 €
- Je Ehepartner (= 90,11 EUR jährlich für ein Ehepaar)