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Staatliche Förderungen für Ihre Baufinanzierung:

Der Staat unterstützt den eigengenutzten Eigentumserwerb noch mit fest kalkulierbaren Förderungen.

Folgende Förderungen sind möglich:

Wohnungsbauprämie:

Ist Ihre Hypothekenfinanzierung mit einem Bausparvertrag als Tilgungsersatz unterlegt, können Sie Wohnungsbauprämie erhalten.

Wohnungsbauprämie bekommt wer:

  • Sparbeiträge in einen Bausparvertrag zahlt,
  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist,
  • Die Einkommensgrenzen einhält (zu versteuerndes Jahreseinkommen:
    25.564 € Ledige / 51.129 € Verheiratete)
  • Max. Höhe der Prämie: 8,8% auf max. 512 € Sparbeiträge = 45,06 €
  • Je Ehepartner (= 90,11 EUR jährlich für ein Ehepaar)

Arbeitnehmersparzulage:

Genau wie die Wohnungsbauprämie ist hierfür ein Bausparvertrag erforderlich. Sie wird gezahlt auf die Vermögenswirksamen Leistungen.
VL sind Zahlungen des Arbeitgebers zur Bildung von Vermögen der Arbeitnehmer. Die Beträge werden in der Regel ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Ca. 30% der Bundesbürger machen davon zur Zeit keinen Gebrauch!!!

  • Alle Arbeitnehmer in einem aktiven Arbeitsverhältnis
  • Die Zahlungen müssen direkt vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto erfolgen
  • Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden (zu versteuerndes Jahreseinkommen: 17.895 € Ledige / 35.790 € Verheiratete)
  • Max. Höhe der Prämie: 9% auf max. 470 € VL = 42,30 €
  • Je Ehepartner (= 84,60 EUR jährlich für ein Ehepaar)

 


Förderung durch den Bund oder durch die Länder:

Förderprogramme Ihres Bundeslandes können Ihren monatlichen Aufwand für die Finanzierung erheblich vermindern. Diese Programme sind jedoch an Voraussetzungen gebunden. Ob Ihnen Ländermittel zur Verfügung gestellt werden können, kann verbindlich nur in einem direkten Gespräch mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle geklärt werden.

Für das Bundesland Schleswig-Holstein übernehmen wir dies für Sie!

Außerdem stellt auch der Bund Mittel für den Erwerb oder die Schaffung von Wohneigentum zur Verfügung. Über die so genannte KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden Bundesmittel vergeben.

Auch diesen Service übernehmen wir für Sie!

 


Eigenheimzulage:

Für Immobilienerwerb nach dem 31.12.2005 gibt es keine Eigenheimzulage mehr.

 



 

 

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