Tip:
Keine Grunderwerbsteuer für Zubehör
Nach §1 Abs. 1 Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) unterliegt der Erwerb inländischer Grundstücke der Grunderwerbsteuer von zurzeit 3,5%.
Ein Grundstückskäufer, der ein Gebäude mit dem entsprechenden Zubehör erwirbt, spart also 3,5% Grunderwerbsteuer, wenn das Zubehör im Notarvertrag als Zubehör mit einem Preis X gesondert ausgewiesen ist. Dazu zählen z.B.: eine Markise, Möbel, Lampen, Gartengeräte, Teppiche, Gardinen und Heizöl.
Siehe hierzu ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20.08.2003
(5 K 3894/01).
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